Software-Anwendung für die Klientendokumentation
in der Eingliederungs- und Wohnungslosenhilfe

1. September 2023

Niedersachsen: B.E.Ni Teilhabeverfahren für §78-Betreuungen - VORAB-INFORMATION

Dieser Post ist für Sie interessant, wenn Sie in Niedersachsen angesiedelt sind und Betreuungen im Rahmen von §78 SGB-IX (Eingliederungshilfe) durchführen. Vollwertige ambulante Betreuungen sind ebenso betroffen wie stationäre oder teilstationäre Betreuungsformen und lebenspraktische kompensatorische Hilfen.

Zur Umsetzung des reformierten Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden in Niedersachsen die Verfahrensregelungen für §78-Hilfen vollständig überarbeitet. Leitgedanke war dabei die Überführung der bisher eher von Fürsorge-Vorstellungen geleiteten Eingliederungshilfe in ein modernes Teilhaberecht mit Zentrierung auf die leistungsberechtigte Person.

Für Sie als Leistungserbringer ergeben sich wesentliche Änderungen sowohl bei der Hilfeplanung, als auch bei den Modalitäten der Abrechnung. 

Hier als Vorab-Info: wir sind aktuell dabei, die unter dem Namen B.E.Ni (Bedarfsermittlung Niedersachsen) veröffentlichten neuen Vorgaben in das weboffice.sozial zu integrieren.

Aus Ihrer Sicht als Leistungserbringer sind die B.E.Ni-Formularsätze F4 und F5-LE für die Hilfeplanung und Verlaufsdokumentation/Zielauswertung relevant. Wir erwarten, dass das weboffice.sozial diese Formularsätze zum 

1. November 2023 

vollständig unterstützen wird.