Software-Anwendung für die Klientendokumentation
in der Eingliederungs- und Wohnungslosenhilfe

10. Februar 2020

Niedersachsen: Individuell geplante Betreuungsstunden statt fest bewilligter Stunden

Seit dem Jahresbeginn 2020 werden die ambulanten §67-Betreuungen in Niedersachsen nicht mehr nach individuell erbrachter Leistung abgerechnet, sondern über Stellenanteile finanziert. Daher gibt es zwar noch den Formalismus von Grundanerkenntnis und nachfolgenden Verlängerungszeiträumen, die Bewilligungen weisen aber keine pro Woche bzw. Monat bewilligten Betreuungsstunden mehr auf.

Für unsere in Niedersachsen ansässigen Kunden haben wir dies im weboffice.sozial für ein neues Dokumentationskonzept genutzt: individuell geplante Betreuungsstunden. Das Konzept dient der Qualitätssicherung und wir möchten Sie mit diesem Blog-Beitrag ermuntern, es bei ambluanten Betreuungen in der Wohnungslosenhilfe durchgängig einzusetzen.

Hier anhand eines konkreten Beispiels die Erläuterung, worum es geht:

Wenn Sie das Anerkennungsverfahren bei §67 ambulanten Betreuungen dokumentieren, "müssen" Sie dort seit dem 1. Januar keine Betreuungsstunden mehr eintragen. Ihr Eintrag im Anerkennungsverfahren würde dann wie in folgendem Beispiel aussehen (abgebildete Klientendaten sind anonymisiert):








Formal ist das korrekt. Der Nachteil ist dann aber, dass Sie bei der Dokumentation Ihrer betreuenden Tätigkeiten naturgemäß keinerlei Salden-Information erhalten – dass Sie also nicht auf den ersten Blick sehen können, ob Ihr Klient häufig/regelmäßig oder nur selten/unregelmäßig betreut wird:   


Die im Sinne einer Qualitätssicherung bessere Vorgehensweise ist daher wie folgt: tragen Sie im Anerkennungsverfahren die Stundenzahl ein, die Ihnen bei dem betreffenden Klienten sinnvoll scheint. Sie markieren dazu im Arbeitsbereich Anerkennungsverfahren den Eintrag zum aktuellen Bewilligungszeitraum (1) und öffnen ihn mit Klick auf (2) zur Bearbeitung:  

Wenn Sie bei dem betreffenden Klienten z.B. einen durchschnittlichen Betreuungsumfang von 1 Wochenstunde für realistisch halten, tragen Sie dies als Ihre "individuelle Zielvorgabe" an der Stelle ein, wo vor der Jahreswende die vom Kostenträger bewilligten Stunden einzutragen waren:  



Wenn Sie so verfahren, saldiert das weboffice.sozial automatisch Ihre Betreuungsleistungen gegen Ihre eigene Planungsvorgabe, und Sie haben immer im Blick, ob Ihr geplanter Betreuungsumfang der tatsächlichen Praxis entspricht:  


Nochmals auf den Punkt: wie Sie in den Screenshots sehen, geht es um den "Individuell geplanten Stundenumfang" – es geht also um IHRE Planung. Keinen Sinn würde es machen, bei allen Hilfeverhältnissen einheitlich "3,85 Std. pro Woche" einzutragen, nur weil diese Quote vom niedersächsischen Sozialministerium für die Stellenanteilsberechnung zu Grunde gelegt wird. Es geht allein um IHRE Planung. 

Wenn sich Ihre Einschätzung im Betreuungsverlauf ändert, können Sie die beim Anerkennungsverfahren eingetragenen geplanten Stunden jederzeit – auch nachträglich – ändern. Das hat null Relevanz für die Abrechnung, und Ihre Planungsvorgaben werden in keinen übergreifenden Reports verwendet. Sie dienen ausschließlich Ihnen selbst bei der Verfolgung Ihrer Betreuungsziele.