Software-Anwendung für die Klientendokumentation
in der Eingliederungs- und Wohnungslosenhilfe

19. Januar 2022

Unbefristete Bewilligungen bei §78-Betreuungen

Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts sind Kostenträger seit einigen Monaten gehalten, Bewilligungen für Betreuungen in der Eingliederungshilfe nach §78 SGB-IX ohne Befristung zu erteilen. 

An die Stelle der bisherigen Anträge auf Verlängerung der Grundanerkenntnis (Fortschreibungen) tritt dann eine turnusmäßige Berichtspflicht. Allerdings halten sich in der Praxis (noch) nicht alle Kostenträger an diese Vorgabe. Im Ergebnis haben wir bei Bewilligungen der Eingliederungshilfe einen "Mischbetrieb" zu verzeichnen von befristeten Bewilligungen gemäß dem bekannten Verfahren und unbefristeten (mit Berichtspflicht gekoppelten) Bewilligungen gemäß der höchstrichterlichen Entscheidung.

Im weboffice.sozial betrifft dies die folgenden Hilfearten:  

  • §78 ambulant
  • §78 niederschwellig
  • §§ 78/81 stationär/teilstationär

Zur Jahreswende haben wir bei den oben aufgelisteten §78-Betreuungsformen den Dialog Anerkennungsverfahren so umgestaltet, dass beide Arten von Bewilligungen unterstützt werden.

Die neu hinzugekommenen unbefristeten Bewilligungen werden im Folgenden erläutert:

(1)
Der Screenshot zeigt eine neu zum Jahresende 2021 erteilte Grundanerkenntnis.

(2)
Würde es sich stattdessen um eine Verlängerung der GA handeln, dann sähe der Dialog genauso aus.

(3)
Neu hinzugekommen ist die Option "Unbefristete Bewilligung (ab 2021)".

(4)
Wenn Sie dort das Häkchen setzen, wird das Feld "Ende des Bewilligungszeitraums" automatisch deaktiviert.

(5)
Nebenbei bemerkt: wie bisher gibt es noch die Selbstzahler-Option. Auch bei dieser Option wird jetzt das Feld (4) automatisch deaktiviert.

(6)
Wenn Sie das Häkchen bei (3) für die unbefristete Bewilligung setzen, dann ändert sich auch im Bereich (6) automatisch der Eingabedialog. Statt des Datums der nächsten Verlängerung können Sie dort (optional) das Fälligkeitsdatum für die nächste Berichtsübergabe vormerken.


Erfolgte Berichtsübergaben werden im weboffice-Arbeitsbereich Anerkennungsverfahren genauso dokumentiert wie die GA-Verlängerungen bei befristeten Bewilligungen.

Das funktioniert so: wenn Sie – im Beispiel des Screenshots Mitte November 2022 – den dann fälligen Bericht übergeben, tragen Sie dies im Arbeitsbereich Anerkennungsverfahren ein. Dazu klicken Sie wie gewohnt auf "Neuer Eintrag":

Da Ihr neuer Eintrag auf einer unbefristeten Bewilligung basiert, bietet Ihnen das weboffice keine GA-Verlängerung an, sondern der Eingabe-Dialog bezieht sich automatisch auf die erfolgte Übergabe eines turnusmäßigen Berichts:









(1)
Vorbelegt ist "Berichtsübergabe" als Typ des neuen Eintrags.

(2)
Hier tragen Sie das Datum ein, wann Sie den Bericht übermittelt haben. Vorbelegt ist das Tagesdatum. (Da Sie den Dialog erst Mitte November aufrufen werden, steht dort natürlich nicht der 19. Januar, sondern das dann aktuelle Datum 😉)

(3)
Optional können Sie gleich wieder das nächste, nachfolgende Berichtsdatum vormerken.

(4)
Nebenbei bemerkt: zwar gibt es keine GA-Verlängerungen mehr, aber einen Änderungsbescheid (d.h. Änderung der bewilligten Stundenzahl) können Sie natürlich weiterhin eingeben, indem Sie auf (4) klicken.


Mit dem so erweiterten weboffice.sozial Dialog Anerkennungsverfahren ist es also möglich, sowohl befristete, als auch unbefristete §78-Bewilligungen korrekt zu dokumentieren.