Software-Anwendung für die Klientendokumentation
in der Eingliederungs- und Wohnungslosenhilfe

5. Februar 2013

Anerkennungsverfahren: Zeitraum von Beantragung bis Bewilligung

Der Arbeitsbereich Anerkennungsverfahren wurde um wesentliche Funktionen erweitert. Bisher konnten Sie einen Bewilligungszeitraum erst dann erfassen, wenn die Bewilligung eingetroffen war. In der Praxis vergehen oft mehrere Monate zwischen der Antragstellung und dem Eingang der entsprechenden Bewilligung. In diesem Zeitraum mussten Sie bislang auf die Abrechnungsunterstützung im weboffice.sozial verzichten - zum Beispiel wurde Ihnen in der Verlaufsdokumentation kein aktueller Saldo angezeigt, und sie konnten keine Leistungsnachweise ausdrucken.

Ab sofort stehen Ihnen alle Abrechnungsfunktionen des weboffice.sozial zur Verfügung, sobald Sie einen Bewilligungsantrag eingereicht haben - sowohl bei Anträgen auf Grundanerkenntnis, als auch bei Verlängerungsanträgen. Um dies zu nutzen, geben Sie bitte jede erfolgte Beantragung sofort im WebOffice ein:


In dem abgebildeten Beispiel haben Sie am 23.1.2013 eine Verlängerung um ein halbes Jahr mit 3 wöchentlichen Betreuungsstunden beantragt. Der Status "beantragt, noch nicht bewilligt" wird vom WebOffice durch das rote Fragezeichen veranschaulicht.

In der Liste der Bewilligungszeiträume ist der jeweilige Status sofort erkennbar:


Nun haben Sie alle Funktionen der Abrechnungsunterstützung zur Verfügung - Sie werden vom weboffice.sozial aber darauf hingewiesen, dass noch keine Bewilligung erteilt wurde, wie folgt:

Die Saldenanzeige in der Verlaufsdokumentation rechnet genau so, als läge die Bewilligung bereits vor, in der Überschrift gibt es aber einen Hinweis auf den Antragsstatus:


Der Leistungsnachweis für Kostenträger kann jetzt auch für einen Monat erstellt werden, der in einen beantragten, aber noch nicht bewilligten Zeitraum fällt. Er enthält dann einen entsprechenden Hinweis in roter Schrift:


Auch der interne Leistungsnachweis kann genutzt werden - er berechnet die Monatsüberträge genauso wie bei einer vorliegenden Bewilligung. Sie werden aber auch hier in roter Schrift auf den Status hingewiesen:



Der einrichtungsbezogene Belegungsplan listet die beantragten Bewilligungen ebenfalls mit auf - mit einem zusätzlichen Hinweis in der Spalte "Bemerkungen":



Wenn die Bewilligung eintrifft, tragen Sie im Arbeitsbereich Anerkennungsverfahren das Datum des Bescheids ein und setzen den Status auf "bewilligt" um. Dieser Status wird vom WebOffice durch ein grünes Häkchen veranschaulicht:

Wenn Sie diesen Eintrag gespeichert haben, sehen Sie den neuen Status auch in der Liste der Bewilligungszeiträume:


Der aktuelle Bewilligungszeitraum wird nun vom weboffice.sozial als regulär bewilligt gehandhabt. Alles verhält sich wie gewohnt, die zuvor beschriebenen WebOffice-Hinweise auf den Status "beantragt" entfallen.